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Dienstleistungen

Energieausweis

Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Eigentümer von Immobilien verpflichtet, Interessenten spätestens beim Besichtigungstermin einen Gebäudeenergieausweis vorzulegen.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Es besteht in der Regel ein Wahlrecht zwischen dem kostengünstigen Verbrauchs- und dem aufwändigeren Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ist zulässig bei Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen mit Bauantrag nach dem 1. November 1977 oder bei Wohngebäuden jeden Alters, wenn sie modernisiert wurden oder mehr als vier Wohnungen haben.

So erhalten Sie Ihren Gebäudeenergieausweis

Einfach Antrag zum Objekt ausfüllen und an uns zurücksenden. Sie erhalten den gewünschten Gebäudeenernergieausweis innerhalb von zwei Wochen per Post, erstellt von unseren zertifizierten Energieberatern. Der Ausweis ist 10 Jahre ab dem Tag der Ausstellung gültig.

Und das Besondere: Energiekunden der Stadtwerke Huntetal (Strom + Gas) erhalten den Gebäudeenergieausweis zum Sonderpreis!

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne! Telefonisch oder persönlich in unserem Kundencenter in Diepholz oder unseren Beratungsbüros in Barnstorf, Rehden, Sulingen und Wagenfeld.

Antrag zum Verbrauchsausweis 

Antrag zum Bedarfsauweis 

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne!

Kundenservice
Amelogenstr. 1-3
49356 Diepholz

Fon (05441) 903 333
Fax (05441) 903 334

Kontakt

Energiespartipps

Energie sparen ist wichtiger denn je und lohnt sich nach wie vor. Das Einsparpotenzial im Haushalt ist erheblich und schon mit wenig Aufwand können Sie viel erreichen!

Ihr virtueller Gang durchs Haus

Hier finden Sie Möglichkeiten zum Energiesparen!

Hier gibt's wertvolle Tipps:

Kühlen

Waschen und trocknen

Kochen und backen

Heizen und lüften

Licht

Stand-by

Wasserspartipps

Wasser ist ein kostbares Gut und sollte sinnvoll und sparsam genutzt werden. Mit unseren Tipps sparen Sie nicht nur Wasser und Energie, sondern schonen auch Ihren Geldbeutel. Bereits mit einfachen Maßnahmen können Sie viel erreichen.

Wasserspartipps

Gartenwasserzähler

Wenn Sie Trinkwasser für die Bewässerung Ihres Gartens nutzen, können Sie Kosten sparen, indem Sie sich einen Gartenwasserzähler anschaffen. Dieser Zähler misst die für die Gartenbewässerung genutzte Trinkwassermenge separat, damit Sie dafür keine Abwassergebühren zahlen müssen.

Ob sich der Einbau eines Gartenwasserzählers lohnt, hängt von Ihrem Wasserverbrauch ab. Um eine Befreiung von den Abwassergebühren zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Stadt bzw. Gemeinde stellen. Geeichte Gartenwasserzähler sind im Baumarkt oder beim Installateur erhältlich und sind in festgelegten Abständen neu zu eichen bzw. auszutauschen. Die Zählermontage sollte durch einen Installateur erfolgen. Daraufhin wird der Zähler von Mitarbeitern der Kommune verplombt und abgelesen. Die Stadt bzw. die Gemeinde gibt daraufhin eine Mitteilung an die Stadtwerke Huntetal, sodass der neue Zähler bei der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt werden kann.

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne!

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49356 Diepholz

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Fax (05441) 903 334

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Hausanschluss

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie schnell und unbürokratisch Ihren Hausanschluss für Strom, Erdgas oder Trinkwasser sowie die entsprechenden Zähler erhalten. Auch für die Versorgung Ihrer Baustelle mit Baustrom und Bauwasser sind Sie bei uns genau richtig.

Unser besonderer Service für Sie: Ihren Haus-(Netz-)anschluss Gas erhalten Sie seit dem 1.1.2021 kostenlos!*

Schon wenn Sie Ihren Neubau oder den Umbau eines Gebäudes planen, gibt es einiges zu berücksichtigen. Wichtige Hinweise für Ihren Hausanschluss haben wir in der PDF-Datei „Allgemeine Informationen“ zusammengefasst, die Sie unter "Hausanschlüsse" - „Formulare für Kunden“ herunterladen können.

Wenn Sie Ihre EEG-Anlage anmelden möchten, finden Sie alle benötigten Unterlagen hier.

Gern helfen wir Ihnen auch persönlich weiter.

* Hausanschlusskosten in Höhe von 1.850 Euro zzgl. MwSt für alle Netzanschlüsse auf Grundstücken, die bisher noch nie an das Gasversorgungsnetz angeschlossen waren (bis max. 15 m Länge und einer Leistung von max. 50 kW) werden nicht berechnet. Über den Haus-(Netz-)anschluss muss innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung ein ortsüberlicher und der Anschlussgröße entsprechender Gasbezug erfolgen. Ist dieses nicht der Fall ist der Netzbetreiber berechtigt, die Kosten in Höhe von 1.850 Euro nachträglich in Rechnung zu stellen.

Netzportal

In unserem neuen Netzportal können Sie ganz bequem online

  • Netzanschlüsse für Ihr Zuhause, zum Anschluss von Erzeugungsanlagen usw. beantragen
  • Informationen zum aktuellen Status Ihres Vorgangs erhalten
  • Zugriff auf alle bereits abgeschlossenen Vorgänge einsehen

Hinweis: Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ausschließlich über unser Netzportal ein. Postalische Einsendungen oder Dokumente per E-Mail können nicht angenommen werden. Vielen Dank.

Telekommunikations- und/oder Glasfaseranschluss benötigt? Hier können Sie diese bequem beantragen:

Formulare - Hausanschlüsse

Formulare für Kunden

Formulare - Einspeiser

Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie unter www.stadtwerke-huntetal.de/datenschutz im Abschnitt B. (Messstellen- und Netzbetrieb).

Ihre Ansprechpartner

Kerstin Bludau
Fon (05441) 903 870
Mail Kontakt

Carsten Kück

Carsten Kück
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