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Gasflamme

Gasnetz

Feststellung des Grundversorgers und Mitteilung nach § 36 Abs. 2 EnWG

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung nach § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG sind wir alle drei Jahre verpflichtet, Ihnen mitzuteilen, welches Energieversorgungsunternehmen in unserem Netzgebiet Grundversorger ist. Als Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen anzusehen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet versorgt.

Grundversorgung Gas Netzgebiet Stadt Diepholz, Samtgemeinde Barnstorf, Samtgemeinde Rehden und Gemeinde Wagenfeld:

Nach den uns vorliegenden Daten kommen wir zu dem Ergebnis, dass in unseren oben genannten Netzgebieten (Gas) das Unternehmen Stadtwerke EVB Huntetal GmbH Grundversorger ist. Im Vergleich zu anderen Energieversorgungsunternehmen, die in unseren oben genannten Netzgebieten Haushaltskunden versorgen, beliefert damit das vorgenannte Unternehmen die meisten Haushaltskunden.

Die Feststellung des Grundversorgers wurde von uns, per Schreiben vom 01.09.2021, der nach Landesrecht zuständigen Behörde (hier: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Hannover) schriftlich mitgeteilt.

Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH


Die Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH stellen ihre bestehenden Versorgungsnetze nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 7. Juli 2005 gegen Entgelt gerne jedem Lieferanten zur Verfügung.

Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zum Erdgasnetz der Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH.

Zurzeit sind keine kapazitätsrelevanten Instandhaltungsarbeiten oder Änderungen geplant.

Netzanschluss

Verträge und Verfahren

Marktraumumstellung Erdgas

Netzbeschreibung

Netzstrukturdaten

Nachweis Wiederverkäufer / Erdgaslieferer / Freistellungsbescheinigung

Lieferantenwechselprozess GeLiGas

Messstellen

KoV XI / KoV XII

Kontakt

Informationen zum Schlichtungsverfahren