Messstellenbetrieb
Messstellenbetrieb Strom
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Preisblätter moderne Messeinrichtungen
Die nachfolgenden Preise und Konditionen, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen, gelten für alle Anschlussnutzer, Anschlussnehmer, Anlagen-und Messstellenbetreiber, die moderne Messeinrichtungen der Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH nutzen:
Umfang der Umbauverpflichtungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Der Messstellenbetrieb ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers.
Wer soll nach dem neuen Gesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden?
Das MsbG sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien gestaffelte Umbauverpflichtungen für den Messstellenbetrieb Strom vor. Der Umbau erfolgt über mehrere Jahre.
Erfasst werden zunächst ortsfeste Zählpunkte bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei Erzeugern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) mit mehr als 7 kW installierter Leistung. Grundzuständige Messstellenbetreiber können darüber hinaus weitere Letztverbraucher und Anlagenbetreiber in die Umbauverpflichtung einbeziehen, wenn sie dies für wirtschaftlich sinnvoll erachten.
Was bedeutet der Einbau "moderner Messeinrichtungen", der im Gesetz vorgesehen ist? Wo sollen sie eingebaut werden?
Moderne Messeinrichtungen werden zur verpflichtenden Grundausstattung, in den Fällen, in denen das MsbG keine intelligenten Messsysteme vorschreibt. Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler mit besserer Verbrauchsveranschaulichung, die über eine Schnittstelle bei Bedarf in ein intelligentes Messsystem integriert werden können. Für die modernen Messeinrichtungen gilt eine gesetzliche Preisobergrenze. Der bislang eingesetzte elektromechanische "Ferraris-Zähler" wird so schrittweise durch eine zukunftsfeste Technologie ersetzt werden.
Wieviele Zählpunkte sind von der Umbauverpflichtung betroffen und ab wann erfolgt der Umbau?
Der Umbau auf moderne Messeinrichtungen beginnt ab Mitte 2018. Intelligente Messsysteme werden verbaut, sobald diese am Markt verfügbar und entsprechend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sind.
Preisblatt für moderne und intelligente Messeinrichtungen:
- Preisblatt Anschlussnutzer für moderne und intelligente Messeinrichtungen
- Preisblatt Anschlussnetzbetreiber für moderne und intelligente Messeinrichtungen
Bedienungsanleitungen für Messeinrichtungen
Messstellenvertrag in Ergänzung zum Lieferantenrahmenvertrag Strom
- Messstellenvertrag auf Grundlage des BDEW/VKU Musters (ohne Änderungsmodus)
- Messstellenvertrag (Änderungsmodus) auf Grundlage des BDEW/VKU Musters
Messstellenbetrieb
Messstellenbetreiberrahmenvertrag (gültig ab 01.10.2017):
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom - BNetzA (BK6_17_0042)
- Anlage 1 - Kontaktdatenblatt Messstellenbetrieb - Strom
Anlage 2 - Technische Mindestanforderungen (Aushändigung auf Anfrage)
Messkonzepte
Messstellenbetrieb Gas
Messstellenbetrieb
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas - BNetzA (BK7_17_0026)
- Anlage 1 - Kontaktdatenblatt Messstellenbetrieb - Gas
Anlage 2 - Technische Mindestanforderungen Gas (Aushändigung auf Anfrage)