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Gasumstellung

Gasumstellung Stadt Diepholz, Samtgemeinden Barnstorf und Rehden, Gemeinde Wagenfeld  

Erdgas ist ein Naturprodukt und kommt in unterschiedlichen Gasqualitäten vor, L- und H-Gas. L steht dabei für „low“ und kennzeichnet einen niedrigeren Energiegehalt, H steht für „high“, also energiereicheres Erdgas.

Aktuell erhalten Sie in unserem Netzgebiet L-Gas, das aus Förderquellen vor allem aus den Niederlanden stammt. Allerdings sind die Vorkommen dort bald erschöpft. Spätestens bis zum Jahr 2030 wird die Förderung komplett eingestellt. In Deutschland wird deshalb der Bezug von Erdgas nach und nach auf das alternative H-Gas aus anderen Förderregionen der Welt umgestellt.

Von der Umstellung betroffen sind alle erdgasbetriebene Geräte in Haushalten und Unternehmen wie beispielsweise Heizungsanlagen oder Erdgasherde. Diese müssen technisch angepasst werden, um das H-Gas sicher nutzen zu können – im Netzgebiet der Stadtwerke Huntetal sind das insgesamt ca. 17.000 Geräte.

 

Wann kommen wir zu Ihnen?

Auf Grund der Größe des umzustellenden Netzgebietes wird die Anpassung in verschiedene Anpassungsbezirke eingeteilt.

Gebiet Beginn
Erhebung
Beginn
Anpassung
Schalttermin
Barnstorf 08/2022 10/2023 09.04.2024
Diepholz 08/2022 01/2024 14.05.2024
Rehden 11/2022 07/2024 03.09.2024
Wagenfeld 2027 2029 2029

 

Umstellung

Die Gasumstellung teilt sich in drei Phasen. DerZeitraum von der Erstinformation bis hin zur Qualitätssicherung umfasst ca. 2,5 Jahre. Wir informieren Sie rechtzeitig schriftlich über jeden Prozessschritt.

 

Erhebungsphase

Zunächst werden alle Erdgasgeräte im Versorgungsgebiet durch von uns beauftragte Techniker erfasst, also auch in Ihrem Haushalt, Gewerbebetrieb oder Industrieunternehmen. Dabei werden wichtige Gerätedaten wie Hersteller, Gerätetyp und CE-Kennzeichnung erhoben. Damit stellen wir sicher, dass alle Endgeräte den technischen Voraussetzungen für die Umstellung von L- auf H-Gas entsprechen. Unsere Techniker bestellen im Anschluss erforderliche Ersatz- oder Austauschteile direkt beim Hersteller. In der Regel sind dies z.B. Brennerdüsen.

Anpassungsphase

Anschließend erfolgt die technische Umrüstung. In einem Zeitraum von 6 bis 24 Monaten nach der Erhebung vereinbaren wir hierzu einen weiteren Termin mit Ihnen. Vorbereitend auf die technische Anpassung beschaffen wir Ersatzteile bei den unterschiedlichen Herstellern. Nur wenn Ihre Endgeräte technisch auf die neue Gasqualität umgestellt werden, können diese das H-Gas auch sicher und effizient nutzen.
Zum Anpassungstermin bringen unsere Techniker alle benötigten Ersatzteile mit und bauen sie fachmännisch ein. Dies umfasst meist auch den Austausch einiger Bauteile, etwa der Brennerdüse.
Wenn in seltenen Fällen bei der Erhebung festgestellt wird, dass ein Gasgerät nicht technisch angepasst werden kann, ist der Austausch dieses Gerätes notwendig.

Qualitätssicherung

Zur Qualitätssicherung wird, sowohl nach erfolgreicher Erhebung wie auch nach Anpassung, stichprobenartig jedes zehnte Erdgasgerät geprüft. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie erhalten in diesem Fall rechtzeitig ein Informationsschreiben, in dem wir unseren Besuch ankündigen.

Kontakt 

Erdgasbüro

Fon (05441) 903 900
Mail Kontakt

Kosten der Gasumstellung

Wer trägt die Kosten für die Gasumstellung?

Kosten bei Gerätemängeln oder Geräteaustausch 

Wer trägt die Kosten, wenn mein Gasgerät Mängel hat oder ausgetauscht werden muss?

Möglichkeiten für Kostenerstattung

Kostenerstattung nach § 19a EnWG

Entscheiden Sie sich im Rahmen der Gasumstellung dafür, ein altes Gasverbrauchsgerät durch ein Neugerät zu ersetzen, haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € pro Gerät.

Bedingungen für die Kostenerstattung:

Eine Kostenerstattung für die Anschaffung eines Neugerätes ist nur möglich, wenn Sie Eigen­türmer des Gerätes sind und das Neugerät im Zuge der Gasumstellung nicht mehr angepasst werden muss. Die ordnungsgemäße Verwendung Ihres alten Gasver­brauchsgeräts sowie die nicht mehr notwendige Anpassung Ihres Neugeräts müssen vollständig nachgewiesen werden. Ebenso wird ein Beleg darüber benötigt, dass das Neugerät weniger als 2 Jahre vor dem Schalttermin und vor der notwendigen Anpas­sung installiert wurde.

Für die Nachweise verwenden Sie bitte die entsprechenden Formblätter (siehe unten). Der Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € ist in der Regel mit anderen Förde­rungen/Finanzierungen kombinierbar.

 

Kostenerstattung nach GasGKErstV

Bedingungen für die Kostenerstattung:

Der Kostenerstattungsanspruch nach GasGKErstV für technisch nicht anpass­bare Gasgeräte greift zusätzlich zum Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG. Die Bedingungen für den Kostenerstattungsanspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG müssen daher ebenfalls erfüllt sein. Zudem gilt der Anspruch nach GasGKErstV nur für Gasgeräte zum Zweck der Beheizung von Räumen in der häuslichen oder vergleichbaren Nutzung.

Die Höhe des Kostenerstattungsanspruch nach der GasGKErstV ist gestaffelt und bemisst sich nach dem Alter des Gasgeräts:

 

Alter des Geräts zum technischen Umstellungstermin Kostenerstattungsanspruch
nicht älter als 10 Jahre 500 Euro
älter als 10 Jahre, nicht älter als 20 Jahre 250 Euro
älter als 20 Jahre, nicht älter als 25 Jahre 100 Euro

Der Eigentümer hat das Alter des Gasgeräts nachzuweisen (siehe Typschild).

Der Kostenerstattungsanspruch entsteht nur dann, wenn das Neugerät nach Feststellung der Nicht-Anpassbarkeit durch den Netzbetreiber und vor dem technischen Umstellungstermin installiert wird.

Kontakt 

Erdgasbüro

Fon (05441) 903 900
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Schutz vor Trickbetrügern

Geben Sie Trickbetrügern, die sich unter dem Deckmantel der Gasumstellung Zugang zu Ihrem Haushalt verschaffen wollen, keine Chance!

Die Maßnahmen zur Gasumstellung beginnen in Diepholz und Barnstorf im 3. Quartal 2022. Ab Mai 2022 werden unsere Erdgaskunden schriftlich per Post über das weitere Vorgehen informiert. In Rehden beginnt die Erhebung im 1. Quartal 2023 und unsere Kunden werden hier ab Dezember dieses Jahres über das weitere Vorgehen informiert. In Wagenfeld beginnen wir mit der Erhebung erst im Jahr 2027.

Vor diesen Zeiträumen werden keinerlei Besuche im Rahmen der Gasumstellung in Ihrem Haus angekündigt oder durchgeführt. Um Sie bestmöglich zu schützen, werden die Monteure unserer Dienstleistungsunternehmen mit einem Lichtbildausweis sowie bestimmten Zutrittsnachweisen ausgestattet, die nur Ihnen bekannt sein werden.

Bitte lassen Sie daher keine Personen unter dem Vorwand, im Rahmen der Gasumstellung tätig zu sein, ins Haus!

Ebenfalls ist es vorgekommen, dass betrügerische E-Mails mit dem Thema "Gasumstellung" an Kunden verschickt wurden. In diesen E-Mails wird dazu aufgerufen, die angegebenen Links anzuklicken bzw. Dokumente herunterzuladen. Bei diesen E-Mails handelt es sich um Spam!

Öffnen Sie die enthaltenen Links und Dokumente nicht und löschen Sie solche Mails!

WICHTIG: Alle Informationen unseres Hauses erhalten Sie ausschließlich an Sie persönlich adressiert per Post!

Weitere Infos in unserem Sicherheitsflyer:

Ihre Mithilfe zur sicheren Gasumstellung

Damit die die Termine zur Gasumstellung schnell und effizient durchgeführt werden können, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe:

  • Bitte sorgen Sie schon im Vorfeld dafür, dass alle Gasgeräte regelmäßig von Ihrem Installateur gewartet werden.
  • Bitte entfernen Sie vor dem Termin zur Erhebung bzw. zur Anpassung alle im Bereich der Gasgeräte befindlichen Gegenstände, damit die Arbeiten schnell und einfach erfolgen können.
  • Wenn bei Ihrem Gasgerät Mängel festgestellt wurden, lassen Sie diese bitte so schnell wie möglich von Ihrem Installateur beheben. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit.
  • Wenn der von uns beauftragte Monteur Einstellungen an Ihrem Gerät vorgenommen hat, ändern Sie diese nicht. Bitte informieren Sie darüber auch Ihren Installateur und Ihren Schornsteinfeger!
  • Sollten in seltenen Fällen nach dem Besuch eines von den Stadtwerken Huntetal beauftragten Monteurs Probleme an einem Gasgerät entstehen, rufen Sie bitte unbedingt zuerst das Erdgasbüro an, damit wir den Fehler beheben können. Die Kosten eines von Ihnen beauftragten Installateurs können wir leider nicht übernehmen.


Bei Fragen erreichen Sie unser Erdgasbüro unter Fon (05441 ) 903 900 oder Mail gasumstellung@stadtwerke-huntetal.de.

Kontakt 

Erdgasbüro

Fon (05441) 903 900
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FAQs - Häufig gestellte Fragen 

Allgemeine Infos 

Was sind L- und H-Gas?

Was bedeutet die „Gasumstellung“ und warum muss sie durchgeführt werden?

Wann soll die Gasumstellung im Netzgebiet der Stadtwerke Huntetal durchgeführt werden?

Ist das Netzgebiet der Stadtwerke Huntetal die einzige Region, die angepasst wird?

Kontakt 

Erdgasbüro

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Geräte 

Warum muss jedes Gasgerät angepasst werden?

Kann jedes Gerät angepasst werden?

Kann man sich weigern, ein Gerät anpassen zu lassen?

Was tun, wenn ein Gerät nicht angepasst werden kann?

Kosten

Welche Kosten kommen auf den Kunden zu?

Wer übernimmt die Kosten für Erhebung und Anpassung?

Wird das „neue“ Gas teurer?

Ablauf 

Woran kann ich die legitimierten Personen erkennen?

Wird der Besuch der ausführenden Personen angekündigt?

Wie viele Termine/Besuche in Haus/Wohnung sind notwendig?

Was passiert, wenn ich den Zutritt verweigere?

Was bedeutet „Erhebung“ der Geräte?

Wie lange dauert die Erhebung?

Was bedeutet „Anpassung“ der Geräte?

Wie lange dauert die Anpassung?

Gesetzliche Vorgaben 

Warum benötigen wir Zutritt zu Ihrer Wohnung?

Muss ich den Monteur hereinlassen?

Welche Daten meiner Gasgeräte werden aufgenommen?

Welche weiteren Allgemeinen Bedingungen gelten?

Service

Was ist zu tun, wenn ein Gerät nach einem Besuch ausfällt / nicht ordnungsgemäß läuft?

Informationen für Installateure

Das Netzgebiet der Stadtwerke Huntetal wurde bisher mit der Gasqualität L-Gas versorgt. Allerdings sind die Fördervorkommen, vor allem in den Niederlanden, bald erschöpft und L-Gas kann nicht mehr zum Betrieb von Gasgeräten wie Heizungen, Warmwasserboilern oder als Prozessgas verwendet werden. Deshalb wird in den kommenden Jahren auch in unserem Netzgebiet die Gasversorgung von L- auf H-Gas umgestellt.


Die von der Umstellung betroffenen Gebiete, die in Deutschland derzeit noch mit L-Gas versorgt werden, umfassen die Bundesländer Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen-Anhalt und Bremen. In unserem Netzgebiet sind rund 17.000 Haushalte und Industriekunden betroffen.

Aufgrund des unterschiedlichen Energiegehaltes und der chemischen Zusammensetzung von L- und H-Gas ist es notwendig, dass alle mit Erdgas betriebenen Geräte (z. B. Warmwasserboiler, Gasherd, Gasheizung) auf den Weiterbetrieb mit H-Gas umgestellt werden. Konkret unterteilt sich die Gasumstellung in drei Prozessschritte: die Erhebung (Erfassung) der Gasgeräte, die technische Anpassung und die eigentliche Umstellung auf H-Gas.

Die Erhebung und Anpassung werden durch speziell von den Stadtwerken Huntetal beauftragten Umstellungsdienstleistern durchgeführt.


Aufgrund seiner Größe wurde das Netzgebiet der Stadtwerke Huntetal in vier Teilnetzbereiche unterteilt: Barnstorf, Diepholz, Rehden und Wagenfeld:

Netzgebiet Erhebungsphase Anpassungphase Schalttermin
Barnstorf Start August 2022 Start Oktober 2023 09.04.2024
Diepholz Start August 2022 Start Januar 2024 14.05.2024
Rehden Start Januar 2023 Start Juli 2024 03.09.2024
Wagenfeld 2027 2029 2029

Rechtliche Grundlage 

Nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes ist der jeweilige Netzbetreiber für die Umstellungsmaßnahmen zuständig, in unserer Region also die Stadtwerke Huntetal. Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihr Gas von einem anderen Anbieter beziehen.

Die Kosten für die Erhebung und Anpassung werden zunächst von den Stadtwerken Huntetal übernommen und später über die Netzentgelte auf alle Erdgaskunden in Deutschland umgewälzt. Davon ausgenommen sind Kosten zur Reparatur und Wartung sowie zum Geräteaustausch.

Bedingungen zur Abgasmessung für Erhebungs- und Anpassungsdienstleister 

  • Der Monteur hat am Ende eines jeden Besuches beim Endkunden / Industriekunden eine Abgasmessung in Teil- und Volllast durchzuführen (nicht im Schornsteinfegermodus).
  • Es gilt ein Grenzwert von 1.000 ppm CO im Abgas. Wird dieser Wert überschritten, muss eine zweite Referenzmessung mit einer Mehrlochsonde durchgeführt werden. Sollte diese ebenfalls über 1.000 ppm liegen, muss das Gerät gesperrt werden.
  • Das Gasversorgungsgerät kann nur wieder in Betrieb genommen werden, wenn ein durch den Kunden beauftragter Installateur die Ursachen der Sperrung behoben hat.

 

Grenzwerte CO Aktion
0-300 ppm Ok
300-500 ppm Mängelkarte mit Behebung bei der nächsten Wartung
500-1.000 ppm Mängelkarte mit Behebung innerhalb von 4 Wochen
1.000 ppm Sperrung des Gasverbrauchsgerätes

Wettbewerbsverbot 

Die mit der Erhebung und Anpassung beauftragten Dienstleister unterliegen einem Wettbewerbsverbot. Den beauftragten Fachfirmen ist es untersagt, Leistungen aus dem Portfolio der Vertragsinstallationsunternehmen (z. B. Wartung, Instandsetzung) anzubieten.

Aktuelle Information zur Gasumstellung in unserem Netzgebiet, der Stadt Diepholz, der Samtgemeinden Barnstorf sowie Rehden und der Gemeinde Wagenfeld, und weitere Termine finden Sie auf der abgebildeten Karte und Tabelle.