Stromnetz
Feststellung des Grundversorgers und Mitteilung nach § 36 Abs. 2 EnWG
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung nach § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG alle drei Jahre verpflichtet, Ihnen gegenüber mitzuteilen, welches Energieversorgungsunternehmen in unserem Netzgebiet Grundversorger ist. Als Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen anzusehen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet versorgt.
Grundversorgung Strom Netzgebiet Stadt Diepholz, Samtgemeinde Barnstorf (ohne Gemeinde Drebber), Gemeinde Wagenfeld (ohne Ortsteil Ströhen):
Nach den uns vorliegenden Daten kommen wir zu dem Ergebnis, dass in unseren oben genannten Netzgebieten (Strom) das Unternehmen Stadtwerke EVB Huntetal GmbH Grundversorger ist. Im Vergleich zu anderen Energieversorgungsunternehmen, die in unseren oben genannten Netzgebieten Haushaltskunden versorgen, beliefert damit das vorgenannte Unternehmen die meisten Haushaltskunden.
Die Feststellung des Grundversorgers wurde von uns, per Schreiben vom 01.09.2021, der nach Landesrecht zuständigen Behörde (hier: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Hannover) schriftlich mitgeteilt.
Freundliche Grüße
Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes am 29. April 1998 hat für die leitungsgebundene Energieversorgung ein neues Zeitalter begonnen. Das alte System der geschlossenen Versorgungsgebiete soll durch einen europäischen Energiebinnenmarkt abgelöst werden, in dem Strom und auch Gas ohne durch Landesgrenzen gesetzte Beschränkungen zirkulieren können.
In der Sparte Strom wird der offene Netzzugang bzw. die Durchleitung in Deutschland seit Jahren "gelebt". Die Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH stellen ihre bestehenden Versorgungsnetze nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gegen Entgelt gern jedem Lieferanten zur Verfügung.
Im Folgenden finden Sie deshalb detaillierte Informationen zum Stromnetz der Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH.
Netzanschluss
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Die Stadtwerke Huntetal sind seit dem 8. November 2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung – (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) vom 1. November 2006 (siehe Menüpunkt Gesetzliche Grundlagen auf dieser Internetseite) jedermann an ihr Elektrizitätsversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Elektrizität zu gestatten.
Die Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung gelten nach Maßgabe der Verordnung mit Wirkung ab dem 8. November 2006 für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse sowie für alle Netzanschlussverhältnisse und -verträge, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden.
Bestehende Verträge über den Netzanschluss sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Niederspannungsanschlussverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Niederspannungsanschlussverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG). Die Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH verlangt hiermit gegenüber allen Anschlussnehmern die Anpassung der bis einschließlich 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge an die entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes und der Niederspannungsanschlussverordnung. Von der Anpassung ausgenommen ist § 4 Abs. 1 NAV (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG, § 29 Abs. 1 NAV).
Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der Niederspannungs-Anschlussverordnung gelten mit Wirkung vom 01. April 2007 die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH, die die geltenden veröffentlichten Ergänzenden Bestimmungen ersetzen.
- Stromgrundsversorgungsverordnung - StromGVV
- Ergänzende Bedingungen NAV (01.01.2021)
- Netzanschlussvertrag Strom NS (06.04.2021)
Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie unter www.stadtwerke-huntetal.de/datenschutz im Abschnitt B. (Messstellen- und Netzbetrieb).
Technische Mindestanforderungen
- Technische Anschlussbedingungen Niederspannung -TAB NS Nord 2019
- Beiblatt Technische Anschlussbedingungen Niederspannung -TAB NS Nord 2019
- Merkblatt "Beispieldokumente für den Anschluss von Erzeugungsanlagen"
Marktstammdatenregister
Netzzugang / Entgelte
Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag
- Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag ab 01.04.2022
- Anlage a) Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Anlage b) Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung und Stornierung dieser Anweisung
- Anlage c) Zuordnungsvereinbarung
Netzentgelte
Preisblatt 2024
Preisblatt 2023
Preisblatt 2022
Preisblatt 2021
Preisblatt 2020
Weitere Dokumente
Hochlastzeitfenster
- Hochlastzeitfenster der Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH 2024
- Hochlastzeitfenster der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH 2023
- Hochlastzeitfenster der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH 2022
- Hochlastzeitfenster der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH 2021
- Hochlastzeitfenster der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH 2020
Lastprofilverfahren
Die Stadtwerke Huntetal wenden für die Bilanzierung von Entnahmestellen ohne registrierende Lastgangmessung ab dem 01.07.2015 folgende unternehmensspezifische synthetische Standardlastprofile an:
Kundengruppe | Profilkurzbezeichnung |
---|---|
Nachtspeicherheizung | HNH |
Wärmepumpe | HWP |
Haushalt | HH0 |
Gewerbe allgemein | HG0 |
Gewerbe werktags 8-18 Uhr | HG1 |
Gewerbe Abendstundenverbrauch | HG2 |
Gewerbe durchlaufend | HG3 |
Gewerbe Laden/Friseur | HG4 |
Gewerbe Bäckerei mit Backstube | HG5 |
Gewerbe Wochenendbetrieb | HG6 |
Bandlast (z.B. Mobilfunkmasten) ab dem 01.07.2020 gültig | HG7 |
Landwirtschaftsbetriebe allg. | HL0 |
Landwirtschaftsbetriebe mit Milchwirtschaft/ Nebenerwerbstierzucht | HL1 |
Landwirtschaftsbetriebe ohne Milchvieh | HL2 |
Netzstrukturdaten
Jahreshöchstlast
Jahreshöchstlast Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH MS | 73.193 | kW |
Jahreshöchstlast Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH MS/NS | 20.602 | kW |
Jahreshöchstlast der Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH NS | 22.062 | kW |
Lastverlauf
Jahreshöchstlast Lastverlauf Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH
- Lastverlauf Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH MS
- Lastverlauf Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH MS/NS
- Lastverlauf Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH NS
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden
Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden
Restlastkurve der Lastprofilkunden
Jahreslastgang vorgelagerter Netzbetreiber
- Jahreslastgang vorgelagerter Netzbetreiber MS
- Jahreslastgang vorgelagerter Netzbetreiber MS/NS
- Jahreslastgang vorgelagerter Netzbetreiber NS
Höchstentnahmelast und Bezug aus vorgelagerter Netzebene
Höchstentnahmelast MS | 22.202 | kW |
Höchstentnahmelast MS/NS | 15.175 | kW |
Höchstentnahmelast NS | 13.865 | kW |
Bezug aus vorgelagerter Netzebene MS | 61.300.645 | kWh |
Bezug aus vorgelagerter Netzebene MS/NS | 64.991.792 | kWh |
Bezug aus vorgelagerter Netzebene NS | 58.030.501 | kWh |
Einspeisungen pro Spannungsebene
Einspeisungen pro Spannungsebene:
MS | 171.081.226 | kWh |
MS/NS | 3.642.261 | kWh |
NS | 28.604.855 | kWh |
- Jahreslastgang der Einspeisungen in MS
- Jahreslastgang der Einspeisungen in MS/NS
- Jahreslastgang der Einspeisungen in NS
Rückspeisungen aus Netzebene (in vorgelagerte Netzebene)
Rückspeisung aus Netzebene (in vorgelagerte Netzebene):
MS | 82.933.107 | kWh |
MS/NS | 15.731.812 | kWh |
NS | 13.941.366 | kWh |
Stromkreislängen (gesamtes Netzgebiet)
Freileitung:
Mittelspannung | 99 | km |
Niederspannung (inkl. Hausanschlussleitungen) | 19 | km |
Kabelleitungen:
Mittelspannung | 303 | km |
Niederspannung (inkl. Hausanschlussleitungen) | 891 | km |
Installierte Leistung der Umspannebenen
Gesamtes Netz:
MS/NS | 214.000 | kVA |
Entnommene Jahresarbeit
Im Vorjahr entnommene Jahresarbeit:
MS | 245.569.941 | kWh |
MS/NS | 81.666.940 | kWh |
NS | 83.014.622 | kWh |
Anzahl der Entnahmestellen
Anzahl Entnahmestellen:
Mittelspannung | 116 | Stück |
Umspannung MS/NS | 55 | Stück |
Niederspannung | 17.973 | Stück |
Entnahmestellen mit 1/4-h Leistungsmessung NS | 56 | Stück |
Kleinkunden (ohne RLM) | 17.917 | Stück |
Versorgungsgebiet nach Einwohnern
Einwohner im Versorgungsgebiet:
Diepholz, Barnstorf, Drentwede, Eydelstedt, Wagenfeld | 33.439 |
Versorgte Fläche
Diepholz, Barnstorf, Drentwede, Eydelstedt, Wagenfeld | 41 | km² |
Netzgebiet Fläche - Grafik
Geografische Fläche
Diepholz, Barnstorf, Drentwede, Eydelstedt, Wagenfeld | 381 | km² |
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Der grundzuständige Messstellenbeteiber ist Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH.
Netzverluste (VNB)
Durchschnittliche Netzverluste
Durchschnittliche Netzverluste Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH (abgeschlossenes Geschäftsjahr):
MS | 1,06 | % |
MS/NS | 2,04 | % |
NS | 6,13 | % |
Netzverluste gesamt/Verlustarbeit
Netzverluste gesamt Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH:
MS | 2.543.742 | kWh |
MS/NS | 908.479 | kWh |
NS | 3.620.733 | kWh |
- Netzverluste gesamt Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH MS
- Netzverluste gesamt Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH MS/NS
- Netzverluste gesamt Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH NS
Mengen und Preise
Mengen der Verlustenergie MS | 2.543.742,3 | kWh |
Mengen der Verlustenergie MS/NS | 908.479,4 | kWh |
Mengen der Verlustenergie NS | 3.620.733,3 | kWh |
5,811 | 5,811 | ct / kWh |
Höhe der Beschaffungskosten
Beschaffungskosten für Verlustenergie | 5,811 | ct / kWh |
Differenzmenge
Ergebnis der Differenzbilanzierung
Entgelt für die Jahresmehr- / Mindermengen
Nachweis Wiederverkäufer / Erlaubnisschein / Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen
Nachweis für Wiederverkäufer Elektrizität
Als Wiederverkäufer von Elektrizität stellen wir Ihnen den Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buschstabe b und Abs. 5 UStG) sowie den Erlaubnisschein zur Verfügung.
Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen
Lieferantenwechselprozess GPKE
Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Strom
Die Stadtwerke EVB Huntetal GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06.009-GPKE)- Portalmodell - an. In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 6 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Zählerstand-/Zählwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS - Nachricht direkter Zugriff auf die Zählerstände und Zählwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig. Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Ansprechpartner Lieferantenwechselprozess Strom:
Messstellen
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Preisblätter moderne Messeinrichtungen
Die nachfolgenden Preise und Konditionen, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen, gelten für alle Anschlussnutzer, Anschlussnehmer, Anlagen-und Messstellenbetreiber, die moderne Messeinrichtungen der Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH nutzen:
Umfang der Umbauverpflichtungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Der Messstellenbetrieb ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers.
Wer soll nach dem neuen Gesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden?
Das MsbG sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien gestaffelte Umbauverpflichtungen für den Messstellenbetrieb Strom vor. Der Umbau erfolgt über mehrere Jahre.
Erfasst werden zunächst ortsfeste Zählpunkte bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei Erzeugern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) mit mehr als 7 kW installierter Leistung. Grundzuständige Messstellenbetreiber können darüber hinaus weitere Letztverbraucher und Anlagenbetreiber in die Umbauverpflichtung einbeziehen, wenn sie dies für wirtschaftlich sinnvoll erachten.
Was bedeutet der Einbau "moderner Messeinrichtungen", der im Gesetz vorgesehen ist? Wo sollen sie eingebaut werden?
Moderne Messeinrichtungen werden zur verpflichtenden Grundausstattung, in den Fällen, in denen das MsbG keine intelligenten Messsysteme vorschreibt. Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler mit besserer Verbrauchsveranschaulichung, die über eine Schnittstelle bei Bedarf in ein intelligentes Messsystem integriert werden können. Für die modernen Messeinrichtungen gilt eine gesetzliche Preisobergrenze. Der bislang eingesetzte elektromechanische "Ferraris-Zähler" wird so schrittweise durch eine zukunftsfeste Technologie ersetzt werden.
Wieviele Zählpunkte sind von der Umbauverpflichtung betroffen und ab wann erfolgt der Umbau?
Der Umbau auf moderne Messeinrichtungen beginnt ab Mitte 2018. Intelligente Messsysteme werden verbaut, sobald diese am Markt verfügbar und entsprechend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sind.
Preisblatt für moderne und intelligente Messeinrichtungen:
- Preisblatt Anschlussnutzer für moderne und intelligente Messeinrichtungen
- Preisblatt Anschlussnetzbetreiber für moderne und intelligente Messeinrichtungen
Bedienungsanleitungen für Messeinrichtungen
Messstellenvertrag in Ergänzung zum Lieferantenrahmenvertrag Strom
- Messstellenvertrag auf Grundlage des BDEW/VKU Musters (ohne Änderungsmodus)
- Messstellenvertrag (Änderungsmodus) auf Grundlage des BDEW/VKU Musters
Messstellenbetrieb
Messstellenbetreiberrahmenvertrag (gültig ab 01.10.2017):
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom - BNetzA (BK6_17_0042)
- Anlage 1 - Kontaktdatenblatt Messstellenbetrieb - Strom
Anlage 2 - Technische Mindestanforderungen (Aushändigung auf Anfrage)
Messkonzepte
Kontakt
Ansprechpartner
Ansprechpartner für Netzzugangsfragen:
Vorname | Eckhard | |
Name | Hage | |
Funktion | Leiter Funktionsbereich Strom | |
Telefon | (05441) 903-830 | |
e.hage@stadtwerke-huntetal.de |
Informationen zum Schlichtungsverfahren
Information über das Streitbeilegungsverfahren
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können per Post, telefonisch oder per E-Mail an uns gerichtet werden:
Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH
Amelogenstraße 1–3
49356 Diepholz
Telefon: 05441 903 -0
Kontakt
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektriziztät und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Bundesweites Infotelefon: Mo. – Fr. 9.00 bis 15.00 Uhr: 030 22480 -500 oder 01805 101000
(Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min.)
Telefax: 030 22480 -323
Kontakt
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, das der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Erreichbarkeit der Schlichtungsstelle Energie:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 2757240 -0
Internetauftritt
Kontakt
Online-Streitbeilegung
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten.
Unsere E-Mail-Adresse
Unser Unternehmen nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.