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Stromnetz

Feststellung des Grundversorgers und Mitteilung nach § 36 Abs. 2 EnWG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung nach § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG alle drei Jahre verpflichtet, Ihnen gegenüber mitzuteilen, welches Energieversorgungsunternehmen in unserem Netzgebiet Grundversorger ist. Als Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen anzusehen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet versorgt.

Grundversorgung Strom Netzgebiet Stadt Diepholz, Samtgemeinde Barnstorf (ohne Gemeinde Drebber), Gemeinde Wagenfeld (ohne Ortsteil Ströhen):

Nach den uns vorliegenden Daten kommen wir zu dem Ergebnis, dass in unseren oben genannten Netzgebieten (Strom) das Unternehmen Stadtwerke EVB Huntetal GmbH Grundversorger ist. Im Vergleich zu anderen Energieversorgungsunternehmen, die in unseren oben genannten Netzgebieten Haushaltskunden versorgen, beliefert damit das vorgenannte Unternehmen die meisten Haushaltskunden.

Die Feststellung des Grundversorgers wurde von uns, per Schreiben vom 01.09.2021, der nach Landesrecht zuständigen Behörde (hier: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Hannover) schriftlich mitgeteilt.

Freundliche Grüße
Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH


Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes am 29. April 1998 hat für die leitungsgebundene Energieversorgung ein neues Zeitalter begonnen. Das alte System der geschlossenen Versorgungsgebiete soll durch einen europäischen Energiebinnenmarkt abgelöst werden, in dem Strom und auch Gas ohne durch Landesgrenzen gesetzte Beschränkungen zirkulieren können.

In der Sparte Strom wird der offene Netzzugang bzw. die Durchleitung in Deutschland seit Jahren "gelebt". Die Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH stellen ihre bestehenden Versorgungsnetze nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gegen Entgelt gern jedem Lieferanten zur Verfügung.

Im Folgenden finden Sie deshalb detaillierte Informationen zum Stromnetz der Stadtwerke EVB Huntetal Netz GmbH.

Netzanschluss

Netzzugang / Entgelte

Netzstrukturdaten

Netzverluste (VNB)

Nachweis Wiederverkäufer / Erlaubnisschein / Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen

Lieferantenwechselprozess GPKE

Messstellen

Kontakt

Informationen zum Schlichtungsverfahren