Stadtwerke warnen vor unseriösen Anrufen
(vom 04.02.2014)
Bürger durch unzulässige Telefonwerbung belästigt
Unerwünschte Werbeanrufe, nervende Ansagen vom Band, Kunden der Stadtwerke wenden sich teils verunsichert, teils verärgert an den regionalen Energieversorger. In letzter Zeit werden Ver-braucher wieder verstärkt durch Anrufe belästigt mit dem Ziel, einen Strom- oder Gasvertrag abzuschließen. Kommen die Werber nicht zum Erfolg, werden sie schnell schon mal unverschämt.
Oft werden im Vorfeld der Gespräche Namen renommierter Energieversorger genannt, in deren Auftrag die Anrufer angeblich unterwegs sind. Dahinter stecken dann häufig dubiose Anbieter, über die sich die Beschwerden unzufriedener Verbraucher bereits häufen.
„Vorsicht ist geboten, denn die Anrufer verstehen es exzellent, ihre Opfer mit gekonnter Gesprächsführung zu überrumpeln. Werbeanrufe sind gesetzlich verboten, wenn sich der Angerufene nicht vorab ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat", so Waldemar Opalla, Geschäftsführer der Stadtwerke, „wir prüfen aktuell, ob wir juristische Schritte einleiten."
Betroffene, die im Rahmen eines unseriösen Werbeanrufs vorschnell einen Vertrag abgeschlossen haben, können diesen übrigens innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
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