Stromnetz
Einleitung Stromnetz
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes am 29. April 1998 hat für die leitungsgebundene Energieversorgung ein neues Zeitalter begonnen. Das alte System der geschlossenen Versorgungsgebiete soll durch einen europäischen Energiebinnenmarkt abgelöst werden, in dem Strom und auch Gas ohne durch Landesgrenzen gesetzte Beschränkungen zirkulieren können.
In der Sparte Strom wird der offene Netzzugang bzw. die Durchleitung in Deutschland seit Jahren "gelebt". Die Stadtwerke EVB Huntetal GmbH stellen ihre bestehenden Versorgungsnetze nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gegen Entgelt gern jedem Lieferanten zur Verfügung.
Auf den Folgeseiten finden Sie deshalb detaillierte Informationen zum Stromnetz der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH.
Netzanschluss
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Die Stadtwerke EVB Huntetal GmbH ist ab dem 8. November 2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung – (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) vom 1. November 2006 (siehe Menüpunkt Gesetzliche Grundlagen auf dieser Internetseite) jedermann an ihr Elektrizitätsversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Elektrizität zu gestatten.
Die Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung gelten nach Maßgabe der Verordnung mit Wirkung ab dem 8. November 2006 für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse sowie für alle Netzanschlussverhältnisse und -verträge, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden.
Bestehende Verträge über den Netzanschluss sind spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Niederspannungsanschlussverordnung an die jeweils entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Niederspannungsanschlussverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG). Die Stadtwerke EVB Huntetal GmbH verlangt hiermit gegenüber allen Anschlussnehmern die Anpassung der bis einschließlich 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverträge an die entsprechenden Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes und der Niederspannungsanschlussverordnung. Von der Anpassung ausgenommen ist § 4 Abs. 1 NAV (§ 115 Abs. 1 S. 2 EnWG, § 29 Abs. 1 NAV).
Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der Niederspannungs-Anschlussverordnung gelten mit Wirkung vom 01. April 2007 die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH, die die geltenden veröffentlichten Ergänzenden Bestimmungen ersetzen.
- Ergänzende Bedingungen NAV (01.01.2021)
- Preisblatt Netzanschlüsse (01.01.2021)
- Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten_12_2020_Netz
- Netzanschlussvertrag Strom SWH (NS)
- Zustimmungserklärung Grundstückseigentümer Strom
Technische Mindestanforderungen
- Technische Anschlussbedingungen Niederspannung -TAB NS Nord 2019
- Beiblatt Technische Anschlussbedingungen Niederspannung - TAB NS Nord 2019
- Formular Anschluss von Erzeugungsanlagen
- Merkblatt "Netz- und Anlagenschutz"
Inbetriebsetzung
- Inbetriebsetzungsauftrag (Strom)
- Erläuterungen zu den Formularen Anmeldung zum Netzanschluss / Inbetriebsetzungsauftrag (Strom)
- Information "Strom-Netzanschluss"
- Merkblatt "Installationsraum Netzanschluss"
- Datenblatt Speichersystem (Niederspannung)
- Erläuterung Datenblatt Speichersystem (Niederspannung)
- Erläuterungen Formulare Netzanschluss
Hausanschluss
- Antragsformular "Netzanschluss"
- Merkblatt "Der Netzanschluss"
- Merkblatt "Zeitlich befristete Anschlüsse"
- Infoblatt "Hauseinführung"
- Preisblatt Netzanschlüsse (ab 01.01.2021)
- Kundeninformation zur Verarbeitung kundenbezogener Daten
- Mindestanschlussleistungen
- Anmeldung elektrischer Anlagen
Bitte wählen Sie beim Ausdrucken der Formulare im Druckfenster unter „Kommentare und Formulare“ den Punkt „Dokument und Markierungen“ aus.
Marktstammdatenregister
Netzzugang / Entgelte
Netznutzungs-/Lieferantenrahmenvertrag
Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag 01.04.2018
Anlage a) Aktuelles Preisblatt des Netzbetreibers
- Anlage b) Kontaktdatenblatt Netznutzer/Netzbetreiber 01.04.2018
- Anlage c) Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch
- Anlage d) Auftrag zur Unterbrechnung der Anschlussnutzung
- Anlage e) Zuordnungsvereinbarung
Netzentgelte
Preisblatt 2020
- Preisblatt Netzentgelte Strom (01.01.2020 - 31.12.2020)
- Individuelle Netzentgelte § 19 StromNEV
- Referenzpreisblatt vermiedene Netzentgelte
Preisblatt 2019
Hochlastzeitfenster
- Hochlastzeitfenster der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH 2020
- Hochlastzeitfenster der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH 2021
Lastprofilverfahren
Die Stadtwerke EVB Huntetal GmbH wendet für die Bilanzierung von Entnahmestellen ohne registrierende Lastgangmessung ab dem 01.07.2015 unternehmensspezifische synthetische Standardlastprofile an. Zur Anwendung kommen dabei die nachstehenden unternehmensspezifischen synthetischen Standardlastprofile:
Kundengruppe | Profilkurzbezeichnung |
---|---|
Nachtspeicherheizung | HNH |
Wärmepumpe | HWP |
Haushalt | HH0 |
Gewerbe allgemein | HG0 |
Gewerbe werktags 8-18 Uhr | HG1 |
Gewerbe Abendstundenverbrauch | HG2 |
Gewerbe durchlaufend | HG3 |
Gewerbe Laden/Friseur | HG4 |
Gewerbe Bäckerei mit Backstube | HG5 |
Gewerbe Wochenendbetrieb | HG6 |
Bandlast (z.B. Mobilfunkmasten) ab dem 01.07.2020 gültig | HG7 |
Landwirtschaftsbetriebe allg. | HL0 |
Landwirtschaftsbetriebe mit Milchwirtschaft/ Nebenerwerbstierzucht | HL1 |
Landwirtschaftsbetriebe ohne Milchvieh | HL2 |
Netzstrukturdaten
Jahreshöchstlast
Jahreshöchstlast Stadtwerke EVB Huntetal GmbH MS | 66.396 | kW |
Jahreshöchstlast Stadtwerke EVB Huntetal GmbH MS/NS | 19.869 | kW |
Jahreshöchstlast der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH NS | 21.559 | kW |
Lastverlauf
Jahreshöchstlast Lastverlauf Stadtwerke EVB Huntetal GmbH
- Lastverlauf Stadtwerke EVB Huntetal GmbH MS
- Lastverlauf Stadtwerke EVB Huntetal GmbH MS/NS
- Lastverlauf Stadtwerke EVB Huntetal GmbH NS
Summenlast nicht leistungsgemessener Kunden
Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden
Restlastkurve der Lastprofilkunden
Jahreslastgang vorgelagerter Netzbetreiber
- Jahreslastgang vorgelagerter Netzbetreiber MS
- Jahreslastgang vorgelagerter Netzbetreiber MS/NS
- Jahreslastgang vorgelagerter Netzbetreiber NS
Höchstentnahmelast und Bezug aus vorgelagerter Netzebene
Höchstentnahmelast MS | 22.837 | kW |
Höchstentnahmelast MS/NS | 14.851 | kW |
Höchstentnahmelast NS | 13.687 | kW |
Bezug aus vorgelagerter Netzebene MS | 31.919.926 | kWh |
Bezug aus vorgelagerter Netzebene MS/NS | 65.244.149 | kWh |
Bezug aus vorgelagerter Netzebene NS | 58.722.730 | kWh |
Einspeisungen pro Spannungsebene
Einspeisungen pro Spannungsebene:
MS | 171.673.940 | kWh |
MS/NS | 4.232.277 | kWh |
NS | 22.821.360 | kWh |
- Jahreslastgang der Einspeisungen in MS
- Jahreslastgang der Einspeisungen in MS/NS
- Jahreslastgang der Einspeisungen in NS
Rückspeisungen aus Netzebene (in vorgelagerte Netzebene)
Rückspeisung aus Netzebene (in vorgelagerte Netzebene):
MS | 46.922.323 | kWh |
MS/NS | 8.488.776 | kWh |
NS | 7.334.128 | kWh |
Stand 31.12.2020
Stromkreislängen (gesamtes Netzgebiet)
Freileitung:
Mittelspannung | 103 | km |
Niederspannung (inkl. Hausanschlussleitungen) | 20 | km |
Kabelleitungen:
Mittelspannung | 292 | km |
Niederspannung (inkl. Hausanschlussleitungen) | 877 | km |
Installierte Leistung der Umspannebenen
Gesamtes Netz:
MS/NS | 212.000 | kVA |
Entnommene Jahresarbeit
Im Vorjahr entnommene Jahresarbeit:
MS | 209.602.352 | kWh |
MS/NS | 75.157.027 | kWh |
NS | 76.331.561 | kWh |
Einpeisungen pro Spannungsebene
Einspeisungen pro Spannungsebene:
MS | 171.673.940 | kWh |
MS/NS | 4.232.277 | kWh |
NS | 22.821.360 | kWh |
- Jahreslastgang der Einspeisungen in MS
- Jahreslastgang der Einspeisungen in MS/NS
- Jahreslastgang der Einspeisungen in NS
Anzahl der Entnahmestellen
Anzahl Entnahmestellen:
Mittelspannung | 119 | |
Umspannung MS/NS | 54 | |
Niederspannung | 17.733 | |
Entnahmestellen mit 1/4-h Leistungsmessung NS | 59 | |
Kleinkunden (ohne RLM) | 17.674 |
Versorgungsgebiet nach Einwohnern
Einwohner im Versorgungsgebiet:
Diepholz, Barnstorf, Drentwede, Eydelstedt, Wagenfeld | 33.439 |
Versorgte Fläche
Diepholz, Barnstorf, Drentwede, Eydelstedt, Wagenfeld | 41 | km² |
Netzgebiet Fläche - Grafik

Geografische Fläche
Diepholz, Barnstorf, Drentwede, Eydelstedt, Wagenfeld | 381 | km² |
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Der grundzuständige Messstellenbeteiber ist Stadtwerke EVB Huntetal GmbH.
Netzverluste (VNB)
Durchschnittliche Netzverluste
Durchschnittliche Netzverluste Stadtwerke EVB Huntetal GmbH (abgeschlossenes Geschäftsjahr):
MS | 1,17 | % |
MS/NS | 2,15 | % |
NS | 6,39 | % |
Netzverluste gesamt/Verlustarbeit
Netzverluste gesamt Stadtwerke EVB Huntetal GmbH:
MS | 2.480.290 | kWh |
MS/NS | 1.653.527 | kWh |
NS | 5.212.529 | kWh |
- Netzverluste gesamt Stadtwerke EVB Huntetal GmbH MS
- Netzverluste gesamt Stadtwerke EVB Huntetal GmbH MS/NS
- Netzverluste gesamt Stadtwerke EVB Huntetal GmbH NS
Höhe der Beschaffungskosten
Beschaffungskosten für Verlustenergie | 5,101 | ct / kWh |
Differenzmenge
Ergebnis der Differenzbilanzierung
Entgelt für die Jahresmehr- / Mindermengen
Nachweis Wiederverkäufer / Erlaubnisschein / Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen
Nachweis für Wiederverkäufer Elektrizität
Als Wiederverkäufer von Elektrizität stellen wir Ihnen den Nachweis für Wiederverkäufer von Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buschstabe b und Abs. 5 UStG) sowie den Erlaubnisschein zur Verfügung.
- Nachweis Wiederverkäufer STW EVB Huntetal GmbH 2014-2015
- Nachweis Wiederverkäufer STW EVB Huntetal GmbH 2015-2018
- Nachweis Wiederverkäufer STW EVB Huntetal GmbH 2018-2021
- Erlaubnisschein für Stromlieferer
Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen
Lieferantenwechselprozess GPKE
Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Strom
Die Stadtwerke EVB Huntetal GmbH bietet allen Netznutzern eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06.009-GPKE)- Portalmodell - an. In den Schritten 11a und 11b des Prozesses Lieferantenwechsel, in Schritt 6 des Prozesses Lieferende, in Schritt 10 des Prozesses Lieferbeginn und im gesamten Prozess Zählerstand-/Zählwertübermittlung wird dem Netznutzer anstelle der vorgesehenen Übermittlung einer MSCONS - Nachricht direkter Zugriff auf die Zählerstände und Zählwerte gewährt. In den Schritten 2 und 4 des Prozesses Stammdatenänderung ist ebenfalls wegen des gewährten direkten Zugriffs auf die Stammdaten die Änderung nicht von der Antwort durch Bestätigung oder Ablehnung auf die Änderungsmeldung abhängig. Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.
Ansprechpartner Lieferantenwechselprozess Strom:
Messstellen
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Preisblätter moderne Messeinrichtungen
Die nachfolgenden Preise und Konditionen, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen, gelten für alle Anschlussnutzer, Anschlussnehmer, Anlagen-und Messstellenbetreiber, die moderne Messeinrichtungen der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH nutzen:
Umfang der Umbauverpflichtungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Der Messstellenbetrieb ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers.
Wer soll nach dem neuen Gesetz mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden?
Das MsbG sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien gestaffelte Umbauverpflichtungen für den Messstellenbetrieb Strom vor. Der Umbau erfolgt über mehrere Jahre.
Erfasst werden zunächst ortsfeste Zählpunkte bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei Erzeugern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) mit mehr als 7 kW installierter Leistung. Grundzuständige Messstellenbetreiber können darüber hinaus weitere Letztverbraucher und Anlagenbetreiber in die Umbauverpflichtung einbeziehen, wenn sie dies für wirtschaftlich sinnvoll erachten.
Was bedeutet der Einbau "moderner Messeinrichtungen", der im Gesetz vorgesehen ist? Wo sollen sie eingebaut werden?
Moderne Messeinrichtungen werden zur verpflichtenden Grundausstattung, in den Fällen, in denen das MsbG keine intelligenten Messsysteme vorschreibt. Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler mit besserer Verbrauchsveranschaulichung, die über eine Schnittstelle bei Bedarf in ein intelligentes Messsystem integriert werden können. Für die modernen Messeinrichtungen gilt eine gesetzliche Preisobergrenze. Der bislang eingesetzte elektromechanische "Ferraris-Zähler" wird so schrittweise durch eine zukunftsfeste Technologie ersetzt werden.
Wieviele Zählpunkte sind von der Umbauverpflichtung betroffen und ab wann erfolgt der Umbau?
Der Umbau auf moderne Messeinrichtungen beginnt ab Mitte 2018. Intelligente Messsysteme werden verbaut, sobald diese am Markt verfügbar und entsprechend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sind.
Preisblatt für moderne Messeinrichtungen:
Messstellenvertrag in Ergänzung zum Lieferantenrahmenvertrag Strom
- Messstellenvertrag auf Grundlage des BDEW/VKU Musters (ohne Änderungsmodus)
- Messstellenvertrag (Änderungsmodus) auf Grundlage des BDEW/VKU Musters
Messstellenbetrieb
Messstellenbetreiberrahmenvertrag (gültig ab 01.10.2017):
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom - BNetzA (BK6_17_0042)
- Anlage 1 - Kontaktdatenblatt Messstellenbetrieb - Strom
Anlage 2 - Technische Mindestanforderungen (Aushändigung auf Anfrage)
Kontakt
Ansprechpartner
Ansprechpartner für Netzzugangsfragen:
Vorname | Eckhard | |
Name | Hage | |
Funktion | Abteilungsleiter | |
Telefon | 0 54 41 / 903-830 | |
e.hage@stadtwerke-huntetal.de |