Geltungsbereich: Im Netzgebiet der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH
Die nachfolgenden Preise gelten für Kunden, die Letztverbraucher sind und die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke beziehen (§ 3 Nr. 22 EnWG). Die Abrechnung erfolgt für jeden Abnahmepunkt gesondert.
Allgemeiner Preis inkl. steuerlicher und regulatorischer Abgaben
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ab 01.02.2020 |
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Euro |
ct/kWh |
Grundpreis pro Jahr/Zähler (brutto) |
99,96 |
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Arbeitspreis (brutto) |
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31,24 |
In den o.g. Bruttopreisen enthalten ist die derzeit gültige Umsatzsteuer (19%); Brutto-Preise teilweise auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Der Nettopreis setzt sich aus folgenden Preisbestanteilen zusammen
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ab 01.02.2020 |
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Euro |
ct/kWh |
Grundpreis pro Jahr/Zähler (netto) |
84,00 |
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Arbeitspreis (netto) |
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26,25 |
Der Nettopreis setzt sich aus folgenden Preisbestandteilen zusammen (im Kalenderjahr 2021):
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ab 01.02.2020 |
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Euro/Jahr |
ct/kWh |
staatliche Preisbestandteile |
Stromsteuer |
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2,050 |
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Konzessionsabgabe |
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1,320 |
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EEG-Umlage |
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6,500 |
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KWKG-Umlage |
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0,254 |
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§19-Strom-NEV-Umlage |
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0,432 |
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Offshore-Haftungsumlage |
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0,395 |
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Umlage für abschaltbare Lasten |
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0,009 |
Entgelte des Netzbetreibers |
Arbeitspreis Netz Stadtwerke Huntetal |
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5,440 |
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Grundpreis Netz Stadtwerke Huntetal |
62,40 |
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Messstellenbetrieb inkl. Messung für Eintarifzähler** |
10,00 |
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Saldo staatliche Preisbestandteile und Entgelte Netzbetreibers |
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72,40 |
16,400 |
Betrieblich beeinflussbare Kostenbestandteile |
am Grundpreis |
11,60 |
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am Arbeitspreis |
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9,850 |
* Der Grundpreis bezieht sich auf 365 Tage und ändert sich bei einem Schaltjahr (366 Tage) entsprechend. Die Werte sind aus Übersichtlichkeitsgründen z.T. gerundet. Das Entgelt wird auf der Basis von Netto-Preisen ermittelt und erhöht sich abschließend um die jeweils gültige Umsatzsteuer zum Rechnungsbetrag.
** Es wurde ein beispielhaftes Entgelt für den konventionellen Messstellenbetrieb für einen Ferraris-Zähler angenommen. Für Wandler und andere Zählertypen fallen gemäß Vorgaben des Messstellenbetreibers andere Entgelte an. Der Preis gilt bei einmaliger Messung im Jahr.
Ergänzend gelten die jeweils gültige Grundversorgungsverordnug und die "Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke EVB Huntetal GmbH".