Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes im April 2015 hat die Bundesregierung die EU-Richtlinie zur Energieeffizienz in deutsches Recht umgesetzt. Die Auswirkung: alle großen Unternehmen sowie öffentlichen Unternehmen müssen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchgeführt haben.
Die Regelung gilt aber auch für kleinere und mittlere Unternehmen, sofern diese festgelegte Kriterien erfüllen oder aufgrund von Unternehmensbeteiligungen in die Energieaudit-Pflicht fallen - und somit vielleicht auch für Sie!
Energieaudits - handeln Sie jetzt!
Als Ihr regionaler Energiedienstleister vor Ort möchten wir mit Ihnen gemeinsam das Thema angehen und unterstützen Sie ab sofort beim Auditierungsprozess. Von der Analyse und Umsetzung passender Effizienz-Maßnahmen, der Erschließung von Einsparpotenzialen bis hin zur Erneuerung ganzer Energiebereitstellungssysteme beraten wir Sie und leiten alle nötigen Schritte für eine erfolgreiche Auditierung nach DIN EN 16247-1 in die Wege.
Was Sie von uns erwarten können:
- Überblick über den gesamten Gesetzesprozess
- Gemeinsam individuelle und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Lösungen finden, von denen Sie sofort und nachhaltig profitieren
- Know-How aus vielen Jahren Erfahrung in der Analyse und Bewertung von Energieströmen
- erweiterte Angebote wie unser Energiecontrolling-Tool zur Auswertung Ihres Energieverbrauchs und Ihrer Kosten sowie unseren Lastgangviewer zur Optimierung Ihrer Anlagen und Kraftwerksfahrweisen
Wie Sie von unserem Angebot profitieren:
- Dauerhafte Senkung Ihrer Energiekosten
- Verbrauchstransparenz
- Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen
Sprechen Sie uns einfach an! Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.